Diagnostik & Beratung

Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme wird ein Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der Sprechstunde vereinbart. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

In den bis zu 7 Vorgesprächen (1-3 Sprechstunden zur ersten Abklärung sowie 2-4 probatorischen Sitzungen zur Vorbereitung eines Psychotherapieantrages) von je 50 Minuten erfolgt eine Erhebung der Beschwerden, der aktuellen Lebenssituation mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemen sowie eine Vertiefung der lebensgeschichtlichen Zusammenhänge.

Die Vorgespräche dienen der Einschätzung, ob krankheitswertige psychische Symptome im Sinne der Psychotherapierichtlinie vorliegen, also eine Therapie sinnvoll und erforderlich ist (objektive Indikation) und welche Therapieform notwendig, ausreichend und Erfolg versprechend ist. Die Entscheidung für eine Therapie wird gemeinsam getroffen. Dazu gehört auch die Definition von Zielen für die Therapie.

Wir haben in den Vorgesprächen die Möglichkeit uns kennenzulernen. So können entscheiden, ob Sie sich aufgehoben und verstanden fühlen und sich auf einen therapeutischen Prozess einlassen wollen. Dies ist wichtig, da die Basis für die Psychotherapie eine vertrauensvolle und zugewandte Beziehung zwischen Analytiker und Patient*in ist (subjektive Indikation). Wenn keine Passung zwischen uns vorliegt, können Sie sich natürlich an andere Therapeut*innen wenden.

Falls eine Therapie nicht angemessen erscheint oder Sie diese nicht wünschen, dienen die Vorgespräche einer individuellen Beratung zum Umgang mit den aktuellen Problemen.