Antragsverfahren und Finanzierung

Psychotherapie in einem der vier Richtlinienverfahren ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird von Primär- und Ersatzkassen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch eine/n approbierte/n (Berufsrecht) und kassenzugelassene/n (Sozialrecht) ärztliche/n oder psychologische/n Psychotherapeutin/en übernommen.
Gleiches gilt für die freie Heilfürsorge.
Psychotherapie ist beihilfeberechtigt und wird auch von den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Da es bei Privatversicherungen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Versicherung informieren.

Ihr Psychoanalytiker ist Ihnen behilflich, Erstattungen oder Kostenübernahmen in die Wege zu leiten.
Die Vorgespräche (1-3 Psychotherapeutische Sprechstunden sowie 2-4 probatorische Sitzungen) werden durch die gesetzlichen Krankenkassen über die Krankenkassen-Chipkarte abgerechnet. Auch die meisten Privatkassen übernehmen diese.
Bei Indikation und Behandlungswunsch ist ein Antrag zu stellen. Hierfür muss der Psychoanalytiker vor allem bei Langzeittherapie einen anonymisierten Bericht in einem verschlossenen Umschlag beifügen, der einer Gutachterin/ einem Gutachter zugeht und nicht an Dritte (z.B. Mitarbeiter/innen der Krankenversicherung) weitergegeben werden darf.

Auch eine körperliche Untersuchung durch eine Ärztin / einen Arzt Ihrer Wahl ist erforderlich, um körperliche Ursachen der Symptome (z. B. eine Schilddrüsenfehlfunktion) auszuschließen (Konsiliarbericht).